Sie sind hier:Webverzeichnis:Immobilien und Wohnen:MietrechtDas Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen. ermieter und Mieter können ihren Mietvertrag frei aushandeln. Fehlen anderweitige Regelungen in einem Mietvertrag, gelten für Wohnraum-Mietverträge die §§ 535 bis 577a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Allerdings darf von zwingenden gesetzlichen Regelungen nicht zum Nachteil eines Wohnungsmieters abgewichen werden. Seit der Mietrechtsreform (in Kraft getreten zum 1. September 2001) ist dies in den einzelnen Vorschriften für Wohnraum-Mietverhältnisse jeweils am Ende vermerkt (vgl. etwa § 551 Abs. 4 BGB zur Begrenzung und Anlage einer Mietkaution). Link vorschlagen in: Mietrecht 1 - 4 Ergebnisse von 4, gefunden Mietrecht:
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